Förderungen & Gesetze

Fördertöpfe richtig nutzen - Wir liefern erste Informationen

Wer sein Gebäude energetisch ertüchtigen möchte, hat nicht nur den Vorteil, in Zukunft Kostensenkungen durch Energieeinsparungen zu erzielen. Zusätzlich fördert der Staat derzeit massiv Investitionen in Wohnimmobilien. Welche Möglichkeiten sich für dich ergeben, siehst du hier.

Für die gemachten Angaben übernehmen wir keine Haftung, sie dienen lediglich als
Informationsgrundlage. Weitere Informationen sind jeweils verlinkt.

Möglichkeit 1 =
Die 20% Regelung

Das ist die wohl einfachste Möglichkeit. Für diese Förderung benötigt kein Kunde einen Energieberater. Sie eignet sich besonders dann, wenn sonst keine erheblichen Investitionen anstehen. Bis zu 40.000€ pro Wohnprojekt können in die Ertüchtigung des Gebäudes fließen.

Im Anschluss können über die kommenden 3 Jahre jeweils jährlich 7% der Investitionssumme innerhalb der ersten beiden Jahre und im dritten Jahr 6% der Investitionssumme von der Einkommenssteuer direkt verrechnet werden. Mit dieser Art der Förderung kannst du dir also satte 20% deiner Isolierungskosten vom Staat verrechnen lassen. Weil diese Förderung so kinderleicht ist, ist sie besonders beliebt. Gut zu wissen: Es zählen ALLE Kosten (also auch Materialkosten) mit in die Förderung. Du reichst also einfach die komplette Rechnung dafür ein.


Infos und Quelle:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/steuerliche-foerderung-fuer-energetische gebaeudesanierung.html#:~:text=Wie%20hoch%20ist%20die%20steuerliche,jeweils%207%20%25%20(jeweils%20max

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Möglichkeit 2 =
Die Bafa-Förderung

Über die BaFa kannst du Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle fördern lassen. In Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan des Energieberaters sind bis zu 20% Förderung bei bis zu 60.000€ Investitionsvolumen pro Wohneinheit möglich.

Tipp: Die Möglichkeit 1 der Förderung erzielt also bei einfachen Maßnahmen wie bspw. der nachträglichen Hohlraumdämmung den gleichen Förderwert und verursacht dabei keinerlei Kosten für Energieberater.


Infos und Quelle:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude
/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html

2

Möglichkeit 3 =
Die KFW-Förderung

Die ganz große Nummer ist mit der KFW möglich. Dank erheblicher Fördergelder kannst du dir sowohl zinsgünstige Darlehen für deine energetische Sanierung als auch den Bau eines Effizienzhauses sichern... Zusätzlich sind auch die begehrten Tilgungszuschüsse von bis zu 30.000€ drin, wie es beispielsweise beim Effizienzhaus 55 der Fall ist. Diese Art der Förderung eignet sich insbesondere immer dann, wenn
an deinem Gebäude erhebliche Investitionen anstehen. Beispielsweise wenn eine Kernsanierung erfolgt und aus einem Altbau ein Neubaustandard (z.B. mit neuer Heizung, neuen Fenstern, umfassender Isolierung) entsteht. Bei diesen Förderungen sind Banken und Gebäudeenergieberater stets eingebunden.


Infos und Quelle:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-
effiziente-Geb%C3%A4ude/

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Das Gebäude-energiegesetz (GEG) kurz erklärt


Die energetischen Vorgaben an Gebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
festgelegt. Das Gesetz hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), sowie das
Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) abgelöst und deren Inhalte zu einer Vorschrift verbunden.
Das GEG gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert
werden.

Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den
Wärmedämmstandard des Gebäudes. Eine Novellierung des Gesetzes gilt ab 2023.
Ein Neubau darf dann höchstens 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzwerts
verbrauchen, der für jedes Gebäude individuell ausgerechnet wird. Zuvor betrug
diese Anforderung 75%. Die Kriterien für die bauliche Hülle, also die energetische
Qualität von Dämmung und Fenstern, wurden für Neubauten im Jahr 2020 gelockert
und bleiben ab 2023 unverändert.


Um den Energiehaushalt des Gebäudes zu ermitteln, werden neben der Raumheizung
und -kühlung auch die Warmwassererzeugung, der Betrieb von Lüftungsanlagen
sowie der Strom berücksichtigt, den diese Geräte im Betrieb benötigen (z.B.
Heizungspumpen, Heizkessel, Regler). Zusätzlich muss ein Gebäude bestimmte
Vorgaben zum Luftaustausch und zur Minimierung von Wärmebrücken erfüllen.
Letzteres sind Gebäudeecken oder Stellen, die weniger gut gedämmt sind.
Außerdem formuliert das GEG Anforderungen an vorhandene Klimatechnik sowie an
Hitzeschutzmaßnahmen für den Sommer.

Das GEG trägt somit auch wesentlich dazu
bei, ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und den Bedarf an
Heizenergie zu begrenzen. (Quelle: Verbraucherzentrale)